Elternbeirat OvTG

Grundlagen der Elternarbeit

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler sowie der Eltern volljähriger Schüler des Otto-von-Taube-Gymnasiums. Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Seine Bedeutung und Aufgaben sind in Art. 65 des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEuG) definiert. Dabei wird deutlich auf das Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Eltern sowie auf das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler abgestellt. „Der Elternbeirat und die Klassenelternsprecher arbeiten vertrauensvoll mit der Schulleitung und der Lehrerschaft zusammen.“ So steht es im novellierten § 113 der Gymnasialschulordnung (GSO).

Wünsche, Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats können sich insbesondere beziehen auf:

  • Grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs
  • Die Zahl der Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben
  • Die Durchführung von Veranstaltungen
  • Fragen der schulischen Freizeitgestaltung
  • Die Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse
  • Die Einführung neuer Lernmittel
  • Grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule
  • Gesundheitspflege, Berufsberatung, Jugendfürsorge im Rahmen der Schule
  • Die Einführung von Schulversuchen
  • Die Schulentwicklung und Profilbildung der Schule
  • Grundsätze zur Umsetzung des Lehrerbudgets

Außerdem ist in einigen Fällen, etwa bei der Verwendung bestimmter Lehrmittel oder zur Durchführung von Studienfahrten u. dergl., die Zustimmung des Elternbeirats erforderlich.

Die Rechte und Pflichten des Elternbeirates ergeben sich aus dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, Artikel 64 bis 68) und der Schulordnung für Gymnasien in Bayern (GSO, § 18 bis 22 u. a.).

Die Amtszeit des Elternbeirats an Gymnasien beträgt 2 Jahre. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Elternbeirats.

Um das vertrauensvolle Gespräch zwischen Eltern und Elternbeiräten zu fördern, schreibt GSO § 20, Absatz (6) vor, dass die Mitglieder des Elternbeirats auch nach Beendigung der Mitgliedschaft über die ihnen bei ihrer Tätigkeit als Elternbeirat bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren haben.

Die Mitarbeit im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein, sich zu engagieren und mitzubestimmen.

Zu den Aufgaben des Elterbeirates ein Auszug aus der BayEUG/GSO :

  1. Das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der SchülerInnen verantwortlich sind , zu vertiefen.
  2. Das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der SchülerInnen zu wahren
  3. Den Eltern aller SchülerInnen oder der SchülerInnen einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und Aussprache geben.
  4. Wünsche, Anregrungen und Vorschläge des Eltern zu beraten

 

Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, bei der jeder Elternbeirat am OvTG, neben der Hilfe beim ‚Pflichtprogramm‘ – wie z.B. dem Elterncafé am Tag der offenen Tür – sich im Rahmen seiner zeitlichen Möglichkeiten im Team einbringen kann.

Regelmäßig, d.h. in ca. 2monatigem Abstand, finden (meist abends) Elternbeiratssitzungen statt, zwei Mal im Jahr zusätzlich eine große Informations- und Gesprächsrunde mit allen Elternklassensprechern, der Schulleitung und dem Elternbeirat.

Alle anstehenden Aufgabenbereiche wie z.B. Kassenwart, Websitebetreuung, Organisation und Betreuung von Veranstaltungen u.ä. werden aus dem Elternbeiratsteam nach Absprache besetzt.

Grundsätzlich ist unser Elternbeirat ein Forum, in dem wir Wert legen auf zuverlässige Zusammenarbeit, konstruktive und sachliche Diskussionen, gegenseitige Wertschätzung sowie gemeinschaftliche Entscheidungsfindung.